Donnerstag, 22. April 2010

Antisemitismus vs. Verhetzung

An ziemlich prominenter Stelle wurde heute in allerlei Onlinemedien über den Fall jenes 46-jährigen Wieners berichtet, der in einem Krone-Forum unter anderem gemeint hattedass "die Juden wie 1938 vergast" bzw. "in Buchenwald und Dachau an die Wand gestellt" werden sollten. Dafür fasste er nun vor Gericht neun Monate bedingter Haft aus.

Das Problem an der Berichterstattung zu diesem Thema: die verantwortlichen Journalisten sind scheinbar einer beachtlichen Fehlleistung zum Opfer gefallen. Die neun Monate Haft gab es nämlich nicht - wie man allerorts lesen konnte - wegen "Antisemitismus", denn dieser ist kein Straftatbestand. Wäre dies nämlich der Fall, dann wäre die österreichische Online-Forenlandschaft so gut wie tot, wie - nimmt man diese paradigmenhaft als Beispiel her - zahlreiche Postings zu diesem Urteil schließen lassen.

Der Wiener wurde jedoch wegen Verhetzung angeklagt und verurteilt. Verhetzung IST ein Straftatbestand.

Hier die Titel einiger Onlinemedien zu diesem Thema
Bis auf die Krone sind alle dem Irrglauben verfallen, hier hätte es tatsächlich ein Urteil wegen Antisemitismus gegeben. Presse und Standard erwähnen dann in den Beiträgen immerhin dass es sich hier um Verhetzung handelt. Bei orf.at hingegen findet man dann auch im Artikel selbst nirgendwo den Begriff "Verhetzung" (außer in einem Hinweis auf einen ähnlichen Fall aus 2008).

Warum ist das nun so problematisch (abgesehen davon dass es sich hierbei um eine absolute Fehlleistung in puncto journalistische Sorgfalt handelt)? Erstens einmal zeigt dieser Faux-Pas auf, dass ein Großteil der Menschen noch immer nicht wirklich zu wissen scheint, was Antisemitismus denn nun genau sei. Wer sich hier hundertprozentige Klarheit verschaffen will, der liest sich am besten die offizielle Arbeitsdefinition der EUMCdurch (hier eine deutsche Übersetzung).

Zweitens wird dadurch suggeriert, Antisemitismus wäre tatsächlich nur dann gegeben wenn extremste Ansichten geäußerst werden, wie zB im vorliegenden Fall die Forderung nach der Vernichtung der Juden. Was natürlich grundfalsch ist, denn Antisemitismus hat weitaus vielfältigere und gefinkeltere Ausprägungs- und Ausdrucksformen, und die allermeisten sind weitaus unscheinbarer und weniger schlimm als ein plumpes "Juden ins Gas". Es besteht somit die Gefahr einer Desensibilisierung gegenüber diesem Phänomen, weil ja die üblichen Formen des Antisemitismus unter Verweis auf Beispiele wie dem hier behandelten bagatellisiert werden könnten. Um dann erst recht mit der Anti-Antisemitismuskeule knüppeln zu können.

Die oben kurz angeschnittenen Online-Reaktionen auf die Berichterstattung zu diesem Urteil sind der beste Beweis dafür. Wenn man die EUMC-Definition mit den verschiedenen Online-Foren konfrontiert merkt man schnell welch Trauerspiel sich in letzteren (und somit in den Köpfen vieler Menschen) abspielt. Ein paar Blicke unter den einen oder anderen Beitrag zum Nahostkonflikt reichen meist schon. Im Bild links oben ein nettes Beispiel das zeigt, wohin diesbezüglich die Reise normalerweise geht.

Aber dieses Trauerspiel ist eben Antisemitismus, keine Verhetzung; und hat somit nichts vor Gericht verloren. Mit dieser stümperhaften Gleichsetzung erweist man dem Kampf gegen dieses Jahrtausende alte Ressentiment einen Bärendienst.

krone.at: Bedingte Haft für hetzerisches Internet-Posting